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Schulische Religionspädagogik und Kath. Bekenntnisschulen
Die Abteilung überprüft, ob der Religionsunterricht an den verschiedenen Schulformen ordnungsgemäß erteilt wird.
Die Schulrätinnen und Schulräte, sowie auf der örtlichen Ebene die Schulreferentinnen und Schulreferenten, sind die Ansprechpartner in allen rechtlichen und inhaltlichen Fragen zum Religionsunterricht.
Für die theologische und religionspädagogische Fortbildung bieten wir Veranstaltungen an, die zentral von der Abteilung oder von Schulreferaten in den Stadt- und Kreisdekanaten durchgeführt werden. Sie werden veröffentlicht in der Zeitschrift Impulse.
Die Zeitschrift Impulse erscheint 4 x jährlich und kann von Religionslehrerinnen und -lehrern kostenlos bezogen werden. Sie enthält theologische Beiträge und Anregungen für die Unterrichtspraxis sowie Informationen.
Ferner erhalten in der Abteilung die pastoralen Dienste eine schulpraktische Ausbildung.
Katholischer Religionsunterricht darf nur von Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden, die auch im Besitz einer Kirchlichen Bevollmächtigung (missio canonica) sind. Die Anträge auf Erteilung einer Bevollmächtigung werden ebenfalls in der Abteilung Schulische Religionspädagogik bearbeitet.
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